|
Lehrzeit: 3 Jahre
Bürokaufleute führen alle Büro- und Sekretariatsarbeiten im Verwaltungs- und Organisationsbereich von Betrieben/Unternehmen und Institutionen durch. Bürokaufleute sind im Umgang mit EDV und Internet geübt. Außerdem kennen sie den wirtschaftlichen Stellenwert des Unternehmens, bei dem sie beschäftigt sind und verfügen sie über betriebswirtschaftliche und rechtliche Grundkenntnisse. Bürokaufleute arbeiten in verschiedenen Abteilungen eines Betriebes, wie z.B. im Sekretariat, im Einkauf und der Lagerhaltung, im Personal- und Lohnbüro, im Korrespondenzbüro, in der Buchhaltung und Kostenrechnung, der Fakturenabteilung und Kassa oder im Verkauf und der Versandabteilung. Je nach Größe des Betriebes sind die Bürokaufleute in einem oder mehreren der angeführten Aufgabenbereiche tätig.
Im Sekretariat führen sie vorwiegend Koordinationsaufgaben durch. Sie übernehmen die Telefonvermittlung und Terminplanung für Vorgesetzte, schreiben Geschäftsbriefe selbständig oder nach Diktat, verfassen Protokolle und Aktenvermerke und bereiten Konferenzen und Sitzungen sowie die dazu benötigten Unterlagen (z.B. Sitzungsprotokolle, Geschäftsberichte, Statistiken) vor. Im Einkauf ermitteln die Bürokaufleute den benötigten Waren bedarf und kalkulieren die Beschaffungskosten. Sie holen schriftlich oder telefonisch Angebote von Lieferanten ein. Sie ermitteln die günstigsten Beschaffungsmöglichkeiten und führen die Bestellung der Waren durch. Nach der Lieferung überprüfen die Bürokaufleute die gelieferte Ware, kontrollieren die einlangenden Rechnungen und leiten diese an die Buchhaltung weiter.
Im Personal- und Lohnbüro erstellen die Bürokaufleute die schriftlichen Unterlagen für NeueinsteIlungen, Kündigungen, Beförderungen der Mitarbeiterinnen des Betriebes und stellen Krankenscheine aus. Außerdem berechnen sie auf Grund von Stundennachweisen und Lohnlisten Löhne und Gehälter der im Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen unter Beachtung der einzubehaltenden gesetzlichen Abzüge (z.B. Lohnsteuer, Sozialversicherung). Sie überweisen die Löhne und Gehälter an die Beschäftigten oder zahlen sie (in Kleinbetrieben) persönlich aus. Gesetzliche Abzüge führen sie an die Krankenkasse, Pensionsversicherungsanstalt oder das Finanzamt ab.
Durch die Möglichkeiten elektronischer Datenerfassung, Datenspeicherung und Datenverarbeitung können viele Routineaufgaben der Bürokaufleute in den Bereichen Ein-, Verkauf und Lagerung, Korrespondenz, Lohn- und Gehaltsverrechnung sowie Buchhaltung unter Anwendung von EDV-Anlagen teil- bzw. vollautomatisch durchgeführt werden.
|
|
|